Winterzeit ist Lesezeit: So verschenken Sie Kindle-Inhalte
Winter – Die perfekte Zeit, um es sich mit der Lieblingsdecke und einem guten Buch für Stunden auf der Couch gemütlich zu machen und in eine andere Welt einzutauchen!
Möchten Sie passend zur Weihnachtszeit einem künftigen oder derzeitigen Kindle-Besitzer mit spannendem Lesestoff eine Freude machen?
Digitale Inhalte wie Kindle eBooks können Sie bei Amazon.de ganz leicht verschenken – mit einem Amazon.de Geschenkgutschein.
So geht's:
- Versenden Sie den mit Ihrem Wunschbetrag aufgeladenen Gutschein per E-Mail, als Geschenkkarte oder Präsentbox, oder drucken Sie ihn zur sofortigen Übergabe direkt selbst aus.
- Der Empfänger kann den Gutscheincode bei Erhalt in seinem Amazon Konto einlösen. (Anleitung)
- Beim nächsten Einkauf wird das Gutscheinguthaben automatisch zur Zahlung des ausgewählten eBook genutzt.
Übrigens: Falls der Beschenkte gerade mit genug Lesestoff eingedeckt ist, kann er den Geschenkgutschein für Kindle-Zubehör oder Millionen weitere Produkte bei Amazon.de nutzen. Der Gutschein ist bis zum Ende des dritten Jahres nach Kauf einlösbar. Ein perfektes Geschenk, das garantiert nicht heimlich umgetauscht wird!
--SKa

Michael on 05. Dezember 12 um 06:52 Uhr
Schade, das es Amazon in Deutschland immer noch nicht geschaft hat, das man digitale Inhalte wirklich verschenken kann.
In den USA gibt es dieses Feature schon seit Jahren! Dort gibt es auch bei digitalen Inhalten den Button "Give as a Gift", mit dem man dann wirklich den digitalen Artikel verschenken kann und nicht einen Geschenkgutschein.
Wäre eine feine Sache, wenn wir das hier in Deutschland auch endlich bekommen würden! Denn oft ist es einfach schöner einen Artikel direkt zu verschenken an statt eines Geschenkgutscheines.
Michael
Dan on 05. Dezember 12 um 10:03 Uhr
Ich muss mich leider meinem Vorredner anschliessen. Sowohl das Schenken von Ebooks, aber auch die Möglichkeit eBooks zu verleihen, wären sehr interessant.
PS: Ich bin mir nicht sicher, ob die europäischen Gesetze dies ("Der Gutschein ist bis zum Ende des dritten Jahres nach Kauf einlösbar.") nicht verbieten. So weit ich informiert bin, müssen Gutscheine über einen viel längeren Zeitraum akzeptiert werden, da ja bereits hierfür bezahlt wurde...
Martina on 05. Dezember 12 um 23:26 Uhr
Also Rechtsexpertin bin ich keine, also bitte nachsicht wenn ich hier kompletten Bullshit schreibe, den ich aus Service TV-Sendungen habe :) , aber so wie ich es verstanden habe, sind Gutscheine so lange einlösbar, wie es darauf steht, NUR wenn nichts draufsteht, sind Gutscheine ewig einlösbar - korrigiert mich, wenn ich da falsch liege.
Immerhin handelt es sich bei Gutscheinen um "Schuldscheine", d.h. sie müssen in der Jahresbilanz dementsprechend ausgewiesen werden, folglich sind sie schädlich für das Unternehmen. Stimmt das so?
Dass man ein eBook nicht direkt verschenken kann finde ich schade, auch die fehlende Möglichkeid, es zu verleihen, das ist ein erheblicher Nachteil ggü der Druckversion :(
Jens on 07. Dezember 12 um 01:44 Uhr
Schade, daß hier nur der Gutscheinumsatz angekurbelt werden soll. Das hilft mir aber gar nichtss, wenn ich ein Ebook so gut finde, daß ich dieses EBook (und kein anderes) verschenken möchte.